Der Versicherungsmakler
Versicherungsmakler sind Kaufleute nach dem Handelsrecht, in Deutschland nach dem §93 HGB. Versicherungsmakler haben keinen festen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft, sondern arbeiten im Auftrag des Kunden. Der Makler ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen die für den individuellen Kunden optimale Versicherung zu vermitteln.
Das bedeutet:
- Der Versicherungsmakler ist wegen seiner Unabhängigkeit der natürliche Bundesgenosse seiner Kunden und treuhänderischer Sachwalter ihrer Versicherungsinteressen.
- Der Versicherungsmakler ist zu einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Übermittlung aller wesentlichen Risikodaten seines Kunden an den Versicherer verpflichtet.
- Der Versicherungsmakler ist ein Element des Wettbewerbs im Versicherungswesen und sucht auf den in Frage kommenden Märkten den nach Solidität, Qualität und Preis besten Anbieter aus.
- Der Versicherungsmakler verspricht seinem Kunden nicht mehr, als er halten kann, und wird daher nur auf Feldern tätig, auf denen er Kompetenz besitzt, schon, um seine Haftung, die der übernommenen Verantwortung entspricht, zu begrenzen.
- Der Versicherungsmakler unterscheidet sich von anderen Vermittlern der Versicherungswirtschaft ganz vornehmlich dadurch, dass er nicht Versicherungen vertreibt, sondern für komplexe Risikosituationen seiner Kunden optimale Gestaltungen der Risikoverteilung sucht. Dazu kann er die Angebote verschiedener Versicherer vergleichen und bewerten und erforderlichenfalls individuelle Versicherungslösungen konzipieren und durchsetzen.